Das Amtsgericht Bochum - Az.: 83 C 232/15 - hat mit Urteil vom 18.02.2016 hinsichtlich des Werkes "Deus Ex - Human Revolutiuon" (PC-Spiel) eine Klage der (ehemaligen) deutschen Vertriebsgesellschaft auf Aufwendungs- und Schadensersatz aus einer behaupteten Urheberrechtsverletzung abgewiesen.
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 03.11.2015 - Az.: 2 Ss (OWi) 313/15 - entschieden, dass die Verwendung eines Smartphone mit aufgerufener Blitzer-App durch den Fahrzeugführer während der Fahrt den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b S. 1 StVO erfüllt.
§ 23 Abs. 1b S. 1 StVO lautet: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."